Endoprothetik

Kniegelenksendoprothetik

In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich mehr als 100.000 Kniegelenksendoprothesen implantiert. Bei den meisten primären Kniegelenksendoprothesen (ca. 95 %) dauert es mehr als 10 Jahre, bevor eine Wechseloperation notwendig wird.

Mindestvoraussetzungen, die für die Indikationsstellung zur Knie-TEP vorliegen müssen, sind Knieschmerz, der Nachweis eines Strukturschadens (Arthrose, Osteonekrose), Versagen konservativer Therapiemaßnahmen, eine auf die Kniegelenkerkrankung bezogene Einschränkung der Lebensqualität sowie ein auf die Kniegelenkserkrankung bezogener subjektiver Leidensdruck. Die Schmerzstärke ist von Bedeutung für die Therapieentscheidung. Sie drückt sich in Schmerzdauer, Schmerzhäufigkeit und Ansprechen auf konservative Therapie aus. Ein mehrfach wöchentlich intermittierend auftretender Schmerz oder kontinuierlicher Schmerz ist eine Voraussetzung für die Indikation zur Knie-TEP. In einer unter Belastung durchgeführten Röntgenaufnahme sollte eine eindeutige Gelenkspaltverschmälerung bestehen.

Eine konservative Therapie sollte erfolglos durchgeführt worden sein. Voraussetzung für die Indikationsstellung zur Knie-TEP ist ein nicht ausreichendes Ansprechen auf die Kombination von medikamentöser und nicht medikamentöser konservativer Therapie über einen Zeitraum von drei Monaten. Allerdings können erhebliche Fehlstellungen, akute erkrankungsbedingte Gelenkschädigungen oder massive Gelenkschädigungen, die akute Beschwerden verursachen, Gründe sein einen Eingriff auch kurzfristiger durchzuführen.

In aller Regel ist ein relevanter subjektiver Leidensdruck mit Einschränkung der Mobilität und der Alltagsaktivitäten aufgrund der Kniegelenkserkrankung die wichtigste Voraussetzung für die Indikation zur Knie-TEP. Daher liegt die Entscheidung zur Operation immer beim Patienten. Der Arzt wird den Patienten in dieser Situation unterstützend beraten.


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